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Garantie

Unsere Garantiebedingungen gelten für alle Vira Cargo Bikes

Auf dieser Seite wird erklärt, wie lange die Garantie gilt und welche Teile unter die Garantie fallen.

Garantie
  • Vira garantiert, dass die Vira Cargo Bikes frei von Konstruktions- und/oder Materialfehlern sind, wie in diesen Garantiebedingungen beschrieben.
  • Nur der ursprüngliche Besitzer des Vira-Lastenrads hat Anspruch auf die Garantie.
  • Die Garantie erlischt unter den Bedingungen, die in den Artikeln auf dieser Seite beschrieben sind.
  • Die Garantie ist nicht übertragbar.
  • Die Garantiezeit beginnt am Tag der Lieferung, sobald die Lieferung angenommen und empfangen wurde.
Gewährleistungsfrist
  • Die Vira Lastenradrahmen haben eine Garantiezeit von 3 Jahren auf Konstruktions- und/oder Materialfehler.
  • Für die Box und die Boxpaneele gilt eine Garantiezeit von 1 Jahr auf Konstruktions- und/oder Materialfehler.
  • Verfärbungen des Gehäuses und/oder der Gehäuseteile sind nicht von der Garantie abgedeckt, da diese durch den täglichen Gebrauch oder durch äußere Faktoren wie UV-Strahlung, Feuchtigkeit und Hitze entstehen können.
  • Für alle elektrischen Komponenten gilt eine einjährige Garantie auf Konstruktions- und/oder Materialfehler.
  • Für alle anderen Komponenten, ausgenommen Verschleißteile, gilt eine einjährige Garantie auf Konstruktions- und/oder Materialfehler.
  • Für alle Zubehörteile und das Ladegerät gilt eine 6-monatige Garantie auf Konstruktions- und/oder Materialfehler.
  • Es gibt keine Garantie auf Verschleißteile wie Reifen, Ketten, Kettenblätter, Kabel und Bremsbeläge, es sei denn, es liegt ein Konstruktions- und/oder Materialfehler vor.
Wartung und Garantieleistungen
  1. Eine ordnungsgemäße Wartung ist für die Lebensdauer eines jeden Fahrrads unerlässlich, auch für Ihr Lastenfahrrad.
  2. Führen Sie eine Erstinspektion nach 500 km oder innerhalb von 4-12 Wochen nach dem Kauf durch, um Ihre Garantie zu erhalten.
  3. Die Wartung kann von unseren Vira-Technikern oder einem zertifizierten Fahrradmechaniker durchgeführt werden.
  4. Bewahren Sie die Quittungen des Mechanikers als Nachweis für die Wartung auf.
  5. Wartungskosten werden nicht erstattet.
Ausschlüsse von der Garantie

In den folgenden Fällen erlischt die Garantie:

  1. Das Vira-Lastenrad wurde nicht nachweislich (mit Quittung/Rechnung) innerhalb von 4-12 Wochen oder 500 km nach der Auslieferung einer ersten Wartung unterzogen.
  2. Das Vira-Lastenrad wurde nach der Erstinspektion nicht nachweislich (mit Quittung/Rechnung) einer jährlichen Wartung unterzogen.
  3. Bei Mängeln, die auf eine unsachgemäße Montage zurückzuführen sind, d.h. auf eine Montage, die von der mitgelieferten Anleitung abweicht, wie sie auf der Website zu finden ist.
  4. Bei unsachgemäßem und/oder fahrlässigem, nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch des Vira Lastenrads, wie z. B.:
    1. Mit voller Beladung auf Bordsteinen fahren und diese verlassen;
    2. Kollisionen mit Bordsteinen;
    3. Fahren auf zwei Rädern mit einem dreirädrigen Lastenfahrrad.
  5. Nicht fachgerecht durchgeführte technische Reparaturen.
  6. Nachrüstteile, die nicht mit den technischen Spezifikationen des Lastenfahrrads übereinstimmen oder unsachgemäß eingebaut sind.
  7. Fehlender Eigentumsnachweis.
  8. Überschreitung der Höchstlast des Ladekastens (70 kg).
  9. Beladen des Sattels mit mehr als 100 kg.
  10. Beladen des Gepäckträgers mit mehr als 25 kg.
  11. Schäden durch Unfälle oder andere äußere Ursachen.

Darüber hinaus haftet Vira ausdrücklich nicht für Schäden an (Teilen) des Vira-Lastenfahrrads, die durch:

  • Falsche Einstellung/Spannung von Lenker, Vorbau, Sattel, Sattelstütze, Kettenschaltung, Bremsen, Schaltung und/oder Lockerung von Teilen, Zentrieren von Laufrädern und Speichen während des Gebrauchs sowie Speichenbruch.
  • Nicht rechtzeitiger Austausch von Bauteilen wie Brems- und Schaltzügen, Bremsbelägen, Reifen, Kette und Zahnrädern.
  • Witterungseinflüsse wie normale Abnutzung der Farbe oder Rost auf Chrom.
  • Witterungseinflüsse wie z.B. Verfärbungen von Lack und Verkleidungen.
    Nutzung von Lastenrädern zu Vermietungszwecken.
Arbeitskosten für die Garantie auf Teile
  1. Während der Garantiezeit werden alle Teile, die von Vira als Material- und/oder Konstruktionsfehler identifiziert werden, nach dem Ermessen von Vira repariert oder erstattet. Etwaige (De-)Montagekosten gehen zu Lasten des Eigentümers, es sei denn, der Eigentümer ist voraussichtlich nicht in der Lage, das Ersatzteil selbst zu installieren.
  2. Abweichend hiervon werden bei Material- und/oder Konstruktionsfehlern an Rahmen und Vorderradgabeln die Arbeitskosten für einen Zeitraum von zwei Jahren ab Kaufdatum von Vira übernommen.
Tipps für eine lange Lebensdauer Ihrer Vira
  1. Lesen Sie die mitgelieferte Gebrauchsanweisung vor dem Gebrauch sorgfältig durch.
  2. Schützen Sie Ihren Vira vor Frost und verwenden Sie eine Vira-Abdeckung, wenn das Fahrrad nicht über Nacht unter einem Dach gelagert werden kann.
  3. Reinigen Sie Ihren Vira regelmäßig, aber verwenden Sie keinen Hochdruckreiniger, da dieser elektrische Bauteile oder die Lackierung beschädigen kann. In solchen Fällen kann Ihre Garantie erlöschen.
Einreichen eines Garantieantrags bei Vira
  • Reklamationen im Rahmen dieser Garantie müssen per E-Mail eingereicht werden und die Bestellnummer, die Rahmennummer und ein Foto des betreffenden Teils enthalten, damit Vira beurteilen kann, ob es sich um einen Garantiefall handelt.
  • Vira wird die Reklamation innerhalb einer angemessenen Frist anerkennen oder ablehnen. Wenn der Mangel ohne eine physische Inspektion des Lastenrads nicht beurteilt werden kann, wird mit dem Eigentümer eine geeignete Lösung besprochen.
  • Vor der Zusendung eines Ersatzprodukts kann Vira verlangen, dass das defekte Produkt zur Beurteilung eingeschickt wird. Auf dieser Grundlage kann Vira entscheiden, dass das Produkt nicht abgedeckt ist, oder ein Ersatzprodukt schicken.
  • Die Kosten für den Transport des Vira Cargo Bikes und/oder der Teile zu und von Vira gehen zu Lasten des Besitzers, es sei denn, das Teil fällt unter die Garantie.
  • Wenn ein Teil unter die Garantie fällt, das Originalteil aber nicht mehr erhältlich ist, stellt Vira mindestens ein vergleichbares Ersatzteil zur Verfügung.
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